07.10.2020

Keine Einwilligung zur Anlage von Nutzern auf Landesplattform LernSax erforderlich

Sächsische Schulen, die die Schulplattform LernSax nutzen, können ab sofort auf die schriftliche Einwilligung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern verzichten. Einzige Voraussetzung ist, dass über LernSax keine Kommunikation mit Personen außerhalb des Schulverbandes stattfindet.

Landesplattform LernSax

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und der Sächsische Datenschutzbeauftragte teilen die Auffassung, dass die schulinterne elektronische Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülern vom Erziehungs- und Bildungsauftrag nach § 1 SächsSchulG erfasst ist. Sofern keine Kommunikation mit Personen außerhalb des Schulverbundes erfolgt, bedarf es daher keiner weiteren Einwilligung mehr. Hinsichtlich der Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern verweisen Ministerium und Datenschutzbeauftragter auf § 2 Abs. 1 Satz 3 SächsEGovG verwiesen, der eine einwilligungsfreie Nutzung ermöglicht, sofern diese verschlüsselt erfolgt. Bisher war die informierte Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlich.

Transportverschlüsselung als notwendige Voraussetzung

Da alle Informationen auf der WebWeaver®-Plattform LernSax transportverschlüsselt übertragen werden, könne auf die schriftlichen Einwilligungen von Lehrkräften, Schülern und Eltern zur Nutzung von LernSax im Schulalltag verzichtet werden. Einwilligungen würden erst erforderlich, wenn eine Kommunikation außerhalb des pädagogischen Kontextes mit Dritten erfolgt, die nicht Teil des Schulverbundes sind.

Nutzungsbedingungen regeln zulässige Nutzung eindeutig

Das Landesamt für Schule und Bildung als Betreiber von LernSax verweist für diesen Fall jedoch auf die Nutzungsbedingungen der Plattform. Diese formulieren eindeutig, dass die Nutzung der Dienste von LernSax ist ausschließlich bildungsbezogenen Zwecken vorbehalten, eine private Nutzung außerhalb des Bildungskontextes Ihrer Einrichtung hingegen nicht zulässig ist.

Vorschub für Digitalisierung

„Die neue Regelung macht es den Schulen leicht, LernSax für alle Mitglieder der Schule verbindlich einzuführen,“ sagt Werner Grafenhain, Geschäftsführer von DigiOnline GmbH. „Das Land Sachsen könnte ein Vorbild auch für andere Länder sein und die notwendige Digitalisierung der Schulen fördern.“

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