Wo finden Schulen weitere Informationen zum Thema Datenschutz?

Durch die geänderte Rechtslage ist es für Schulen oft nicht einfach, neben den eigentlichen Rechtsvorschriften aktuelle praxisorientierte Informationen zum Thema Datenschutz im Netz zu finden, die bereits an die neue Rechtslage angepasst wurden. Daher haben wir eine kleine Auswahl von Quellen zusammengestellt, die Ihnen grundsätzlich nützlich sein können. Falls Sie hier nicht fündig werden, empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständige Schulbehörde oder an die für Sie zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu wenden.

  • Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden für Online-Lernplattformen im Schulunterricht
    Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist ein Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der Landesdatenschutzbehörden sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die DSK gibt zu ausgewählten Themenfeldern sog. Orientierungshilfen heraus, die bundesweit abgestimmt sind und damit die mehrheitliche Haltung der deutschen Aufsichtsbehörden widerspiegeln.

    Die am 26.04.2018 herausgegebene „Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden für Online-Lernplattformen im Schulunterricht“ ist eine sehr ergiebige Informationsquelle. Es sei aber angemerkt, dass der Beschluss dieser Orientierungshilfe mit Gegenstimme der bayerischen Aufsichtsbehörde erfolgte.
  • Kultusministerium Baden-Württemberg: Datenschutz an Schulen
    Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat eine umfassende Zusammenstellung von Dokumenten zum schulischen Datenschutz nach DSGVO veröffentlicht. Von den Rechtsgrundlagen über die Auftragsverarbeitung bis hin zur editierbaren Vorlage einer Nutzerverordnung zur Arbeit in Multimediaräumen und konkreten Hinweisen zum Impressum der Schulwebsite wird das Themenfeld umfänglich bedient.
  • Landesdatenschutzbeauftrage Niedersachsen: Datenschutz in Schulen
    Neben einem kurzen Leitfaden für die Umsetzung der DSGVO in Schulen stellt die niedersächsische Aufsichtsbehörde weitere Informationen z.B. zur Nutzung von elektronischen Klassenbüchern und zur Veröffentlichung von Vertretungsplänen zur Verfügung.
  • Rechtstext der DSGVO
    Der Rechtstext der DSGVO ist natürlich über die Veröffentlichungen der EU zugänglich. Eine sehr anwenderfreundliche Version inkl. klickbarer Verweise auf die Erwägungsgründe sowie auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDGS-neu) hat die Firma intersoft consulting erstellt. Auch die offizielle PDF-Version der EU wird über einen Link bereitgestellt.

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